14 km Luftlinie nordwestlich von Heilbronn und 34 km südöstlich von Heidelberg. Bad Rappenau ist eine Stadt im Kraichgau im Nordwesten des Bundeslandes Baden-Württemberg ca
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
21.876 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74906
Vorwahlen
07264, 07066, 07268, 06268, 07266
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bartsmhle, Zimmerhof, Bartsmühle, Zimmerhof
Gemeinde Bad Rappenau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau hat am 17.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Mühlstraße“, Grombach und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs fand vom 28.10.2024 bis 29.11.2024 statt. Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Grombach und dient der städtebaulichen Neuordnung des Betriebsgeländes und der nördlich angrenzenden Wohnbebauung, um eine konfliktfreie Nachbarschaft von Gewerbe und Wohnen zu ermöglichen.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.